Sehr geehrte Mieter und Mieterinnen,

es gibt genug Beispiele, die eine private Absicherung gegen Forderungen Dritter und für den Schutz der eigenen geschaffenen Werte erforderlich machen.
Um für den "Fall der Fälle" beidseitig abgesichert zu sein, möchten wir aus gegebenem Anlass daran erinnern, dass der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung und der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung zum Schutz beider Seiten dient.
Es gibt durchaus Situationen, in denen Sie bei einem Schaden von einer privaten Hausratversicherung mehr profitieren, als von der Inanspruchnahme unserer Haftpflichtversicherung.

Ihre STEWO Sternberger Wohnungsbaugesellschaft mbH