Abfallentsorgung

Die STEWO schreibt den Umweltschutz auch groß und setzt deshalb verschiedene Formen der Abfallentsorgung ein.  Für die Entsorgung der Hausabfälle stehen geeignete Müllentsorgungsbehälter/ Mülltonnen bereit. Spezielle Container sind für die Papierentsorgung aufgestellt. Biotonnen stehen für die Entsorgung der Küchen- und Bioabfälle bereit. Der gelbe Sack wird kostenlos entsorgt und ist für Verpackungsabfälle und Kunstsoffabfälle gedacht. Sie sind nur zum Abfuhrtag bereitzustellen.

Abflussverstopfung

Eine Abflussverstopfung kann jederzeit einmal auftreten. Dann muss Hilfe her. Falls sie mal unerwartet auftritt, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem zuständigen Kundenberater oder Hausmeister in Verbindung. Dieser wird dann die nötigen Schritte einleiten. Die Kosten der Behebung einer Abflussverstopfung in der Hauptabflussleitung stellen Betriebskosten Ihrer Wohnanlage dar. Ist aber der Abfluss in Ihrer Wohnung verstopft, sind die Kosten der Behebung vom Mieter zu tragen.

Betriebskosten

Kosten für Wasser, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Pflege von Grünflächen u. a. gehören zu den Betriebskosten einer Wohnung. Der Mieter leistet eine monatliche Vorauszahlung. In der Jahresendabrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen abgeglichen und verrechnet.

Flurwoche

Die Mieter einer Etage sind reihum für die wöchentliche Reinigung ihres Treppenabschnittes verantwortlich. Ein Plan ist gut sichtbar für alle Mietparteien im Hausflur anzubringen. Die Erdgeschossbewohner reinigen den Geschossflur, die Haustür, die Haustreppe und die Kellertreppe sowie den Zugang zum Haus, die Bewohner der anderen Stockwerke reinigen ihren Geschossflur, die nach unten führende Treppe einschließlich Geländer und Fenster. Kellergänge und Gemeinschaftsräume werden reihum von den Hausbewohnern gereinigt.

Hausordnung

Mit Abschluss des Mietvertrages ist ein jeder Mieter auch zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. In ihr werden Maßnahmen zur Sicherheit der Mieter, die Ruhezeiten sowie die Reinigung von Haus und Grundstück und Grünflächen geregelt.

Heizen und Lüften

Lüften Sie Ihre Wohnung während der Heizperiode mehrmals täglich für ca. 5 bis 10 Minuten bei weit geöffneten Fenstern (Stoßlüften). Dadurch wird die gesamte Luft der Wohnung aufgefrischt und ausgetauscht. Zwischen den Lüftungen kann sich die Luft optimal erwärmen. Die Heizung sollte während der Heizperiode nie vollständig abgedreht werden, um ein Abkühlen der Wände zu verhindern. An kalten Wänden oder Außenwänden kann Luftfeuchtigkeit kondensieren und Schimmelbildung bewirken. Außerdem kostet das Aufheizen zu stark abgekühlter Räume viel Energie, Geld und Zeit.

Heizung und Warmwasser

Der Großteil des STEWO-Wohnungsbestandes ist mit zentralen Wärmeversorgungsanlagen für Heizung und Warmwasser ausgestattet. Abhängig von der vertraglichen Vereinbarung erfolgt die Verrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten über die monatliche Vorschreibung der STEWO (sogenannte Warmmiete) oder über externe Energieabrechnungsfirmen (sogenannte Kaltmiete).
Beginnend ab 2013 wird das warme Wasser alle 3 Jahre auf Legionellenbefall untersucht. Hierzu befinden sich jeweils am Anfang und Ende der Warmwasserzirkulationsleitung Probenahmeventile. Eine dritte Probe wird in der am weitesten entfernten Wohnung genommen. Die Kosten der Probenahme und der Laborprüfung sind Betriebskosten.

Heizungsrohrbruch

Um Heizungsrohrbrüche, speziell in der kalten Jahreszeit, zu vermeiden, dürfen die Heizkörperventile nur bis Stufe Frostsicherung (Symbol *) geschlossen werden. Sollte aber trotzdem aus dem Rohrnetz Ihrer Heizungsanlage Wasser austreten, so sind die im Keller befindlichen, gekennzeichneten Absperrventile (Vor- bzw. Rücklauf je ein Ventil) zu schließen. Bitte verständigen Sie umgehend Ihren zuständigen Kundenberater und den Heizungsbetreiber (Notrufnummer Wärmeversorgung).

Kündigung

Die Kündigung des Mietverhältnisses ist schriftlich mitzuteilen. Vermieter und Mieter können grundsätzlich nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen. Bei Verträgen, die nach 1990 geschlossen wurden, beträgt die Frist mindestens drei Monate. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Leitungswasserschäden

Im Falle eines Leitungswasserschadens (Waschmaschinendefekt, Heizungsrohrbruch, etc.) werden die betroffenen Rohre bis zu einer Länge von 4 Metern, die Stemm- und Verputzarbeiten und die Kosten für die Aufräumungsarbeiten ersetzt.

Mietkaution

Die STEWO GmbH erhebt bei Abschluss eines neuen Mietvertrages eine Mietkaution für die neu bezogene Wohnung (ebenfalls bei Wohnungstausch) in Höhe von drei Nettokaltmieten. Diese Kaution wird auf einem gesonderten Konto angelegt. Beim Auszug wird dem Mieter bei ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung an den Vermieter das verzinste Guthaben zur Verfügung gestellt. Sollten optische Mängel bei der Wohnungsabnahme festgestellt werden, die durch Mieterverschulden entstanden sind und nicht beseitigt wurden, wird die Kaution zur Herstellung der Nutzungsfähigkeit der Wohnung verwendet.

Mietvertrag

Der Mietvertrag als Grundlage für die Nutzung einer Wohnung oder eines Bestandsobjektes der STEWO regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermieter. Er enthält unter anderem Regelungen über den Mietgegenstand, die Nutzungsart (Wohnzwecke, Gewerbeobjekt u.ä.), den Mietzins (Höhe, Berechnungsgrundlagen, Fälligkeit, etc.), Beginn und Beendigung des Mietverhältnisses.

Müllabfuhr

Haushaltsmüll wird in der Regel wöchentlich vom regionalen Entsorgungsbetrieb entsorgt. Bei konsequenter Sortierung der Abfallstoffe in den Haushalten ist eine Reduzierung des Restmülls möglich, sodass die Abfuhr eventuell nur alle 14 Tage nötig ist. In diesem Fall wendet sich die Hausgemeinschaft an ihren zuständigen Kundenberater, der den Antrag an den Entsorgungsbetrieb weiterleitet.

Nachbarn

Gute Nachbarschaft trägt zum Wohlbefinden aller Mieter bei und ist eines der Maxime der STEWO, für die wir uns jederzeit einsetzen. Gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sollte in jeder Hausgemeinschaft selbstverständlich sein. Sollte es doch einmal Unstimmigkeiten innerhalb der Hausgemeinschaft geben, sind die Kundenberater der STEWO jederzeit da, um zwischen den Mietparteien zu vermitteln und zu schlichten.

Neue Wohnung

Ein Wohnungswechsel ist immer mit viel Trubel und Organisation im Vorfeld verbunden. Was ist alles zu tun? Hier ist Ihre persönliche Checkliste:
meldebehördliche An-/Ummeldung 
Post und Telekom: An-/Ummeldung des Telefonanschlusses 
Strom/Gas: An-/Ummeldung 
Beantragung von Wohnbeihilfe, Mietzinszuschüssen, Förderungen 
Kabel-TV, Ab-/Ummeldung Rundfunk
An-/Ummeldung Haushaltsversicherung 
PKW-An-/Ummeldung, KFZ-Papiere
Adressenänderung Kindergarten/Schule
Bekanntgabe Adressenänderung an Arbeitgeber, Jobcenter, Wohngeldstelle, Bank, Versicherungen, Mobiltelefonbetreiber, u.a.

Problemstoffe im Abfall

Es gibt Dinge, die nicht im Hausmüll oder über das Abwasser entsorgt werden dürfen. Das sind beispielsweise: Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus von Handys, Altmedikamente und Quecksilberthermometer, Altspeiseöl, Backrohr- und Grillreiniger, Batterien, Elektrogeräte (klein, z.B. Föhn, Toaster, CD-Player, Kaffeemaschine), Fleckenentferner, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Korrekturlacke mit Lösungsmittel, Kosmetika, Lacke und Farben, Leuchtstoffröhren, Motorenöl, Pflegemittel für Boden, Leder, Möbel, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Waschmittel und Waschlaugen, WC-Beckensteine. Diese können bei den Abfall- oder Problemstoffsammelzentren und in eigens für sie bereitgestellte Abfallbehälter in Ihrer Nähe abgegeben werden.

PKW-Stellplatz

In einigen Wohnstandorten kann die STEWO ihren Mietern PKW-Stellplätze zur Miete anbieten. Genaue Auskunft dazu gibt der zuständige Kundenberater.

Raumaufteilung - Änderung

Für die Änderung der Raumaufteilung in der STEWO-eigenen Mietwohnung ist eine Genehmigung der STEWO notwendig (schriftliches Gesuch an die STEWO mit Skizze oder Plan, aus der ersichtlich ist, wie die Raumaufteilung vorgesehen ist). Diese gilt vornehmlich für gewerbliche Mietobjekte.

Renovierung


  • Schönheitsreparaturen in der gemieteten Wohnung müssen vom Mieter in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden. Bei normaler Abnutzung sind im Allgemeinen Renovierungen in folgenden Abständen erforderlich: 

  • Küchen, Bäder, Duschen alle 3 Jahre 
  • Flure, Wohnzimmer, Schlafraum, Dielen und Bad/WC/Toiletten alle 5 Jahre 
  • andere Nebenräume alle 7 Jahre

Reparaturen

Notwendige Reparaturen in der Wohnung und am Haus meldet der Mieter seinem zuständigen Hausmeister.

Rohrbruch

Verständigen Sie bei Rohrbruch oder sonstiger Wasserhavarie umgehend die entsprechenden Firmen aus dem Havarieplan. Melden Sie den Schaden am nächsten Werktag Ihrem Kundenberater bzw. Hausmeister.

Sanitärinstallation

Die Wasserrohrleitungen in den Wohnobjekten sind teilweise aus Kunststoff. Daher ist Vorsicht bei Stemm- und Bohrarbeiten geboten. Anschlussarbeiten für Abwäsche und Waschmaschine sollten nur von Fachkundigen durchgeführt werden. In jeder Wohnung sind Unterputzventile zur Wohnungsabsperrung vorhanden ( Bad/WC, Küche, Abstellraum), die im Notfall oder bei längerer Abwesenheit geschlossen werden können. Die Filter von Dunstabzugshauben und Ventilatoren sind je nach Verschmutzungsgrad zu reinigen oder zu tauschen. Die Perlatoren (Siebe) bei Handduschen und den Armaturen können, wenn kein gleichmäßiger Luftperlwasserstrahl mehr gegeben ist, in Haushaltsessig gelegt und mittels Bürstchen wieder gereinigt werden.

Schimmelbildung

Spuren von Sporen und Schimmelpilzen sind grundlegend fast überall vorhanden. Auch in jeder Wohnung. Die Sporen brauchen jedoch ein spezielles Klima, um sich wirklich auszubreiten. Dem kann aktiv vorgebeugt werden durch: ausreichendes Heizen, um die Auskühlung der Wandoberflächen unter 16 Grad Celsius zu vermeiden und um Kondensation zu verhindern regelmäßiges Lüften (Stoßlüften), um Luftzirkulation und damit den Abtransport der überschüssigen Feuchtigkeit zu garantieren.

Service Wohnen - Aktionen die das Wohnen noch angenehmer machen

„Service Wohnen“, ein immer häufiger auftretender Slogan in der heutigen Wohnungswirtschaft. Auch die STEWO ist am Ball und erweitert dieses Motto und stellt es den Mietern unter dem Titel "Bequemer Wohnen" vor. Unser Ziel ist es, dem langjährigen Mieter der STEWO seine gewohnte häusliche Umgebung so lange wie möglich zu erhalten und geben dazu nötige Hilfe und Unterstützung. Es ist somit ein spezielles Angebot für die älteren und körperlich beeinträchtigten Mieter und beinhaltet die Wohnraumanpassung, wohnbegleitende Dienstleistungen und Betreuung. Das kann der mobile Apothekenbringdienst sein, das Beseitigen von Türschwellen und zu hohen Treppenstufen, eine zweite Wohnungsklingel im Wohnzimmer, der Einbau von Haltegriffen in Bad und WC. Auch die kostenlose Beratung und Vermittlung in den Bereichen häusliche Pflege und mobile Haushalts- und Einkaufshilfe ist möglich. Bei Bedarf setzen Sie sich mit dem zuständigen Kundenberater in Verbindung, der sie gern und gezielt dazu berät. 

Soziale Beratung

Die STEWO bietet ihren Mietern Beratung in schwierigen Lebenssituationen an und vermittelt Hilfe durch regional ansässige Soziale Dienste in Sternberg und Umgebung. Bei finaziellen Schwierigkeiten wendet sich der Mieter am besten rechtzeitig direkt an seinen entsprechenden Kundenberater.

Sperrmüll

Leider kam es in der Vergangenheit häufig zu Problemen bei der Entsorgung des Sperrmülls. Der Grund hierfür waren unsachgemäße Entsorgungen und die Ausreizung bzw. Überlastung der Kapazitäten des Abfuhrbetriebes. Daher erfolgt ab sofort die gemeinsame Abfuhr von Sperrmüll, Haushaltsschrott und Elektro- und Elektronikschrott auf Abruf im Rahmen eines Bestellsystems. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit seinem Bedarf entsprechend, zweimal im Jahr kostenfrei die Abholung dieser Abfälle anzumelden. Die bisher praktizierte Straßensammlung wird somit abgeschafft. Zur Bestellung der Abfuhr genügt das Ausfüllen und Abschicken der Bestellkarte, die sich an der Umschlagsrückseite Ihres Abfallratgebers befindet. Es ist ratsam den Müll erst morgens am Tag der Abholung, frühestens jedoch am Vorabend, hinaus zu räumen. Sollte der Sperrmüll zu früh bereitgestellt werden, haften Sie für eventuelle zusätzliche Entsorgungskosten. Bei weiteren Fragen oder Sperrmüllanmeldungen steht Ihnen Frau Burr vom Landkreis Ludwigslust Parchim unter der Telefonnummer 03871 722-7007 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Strom-Schadensfälle

Rufen Sie bei Stromausfall u.ä. bitte umgehend bei Ihrem zuständigen Kundenberater an. Wir helfen Ihnen sofort nach Ihrer Verständigung und werden die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Stromanschluss

Für eine nachträgliche Starkstrominstallation in der Wohnung (E-Herd) bzw. einen nachträglichen Stromanschluss im Kellerabteil ist ein schriftlicher Antrag an die STEWO erforderlich. Eine Genehmigung wird aber nach Möglichkeit immer erteilt.

Sturm

Vom Sturm beschädigte Außenjalousien oder Rollläden werden im Rahmen der Sturmschadenversicherung repariert. Nicht ersetzt werden beschädigte Fensterscheiben.

Sturmschaden

Rufen Sie in diesem Fall bitte umgehend bei Ihrem zuständigen Hausmeister an. Wir helfen Ihnen sofort nach Ihrer Verständigung. An Wochenenden verständigen Sie umgehend die entsprechenden Firmen aus dem Havarieplan.  Melden Sie den Schaden am nächsten Werktag bei Ihrem Kundenberater bzw. Hausmeister.

Tierhaltung

Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahmen von Kleintieren (Ziervögel etc.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Bitte informieren Sie vorab über Ihr Vorhaben auch Ihre Nachbarn. Das Formular "Mietereinverständniserklärung zum Halten eines Hundes/einer Katze" finden Sie auf unsere Internetseite als PDF-Datei und kann von Ihnen jederzeit runter geladen werden. Allerdings kann die Zustimmung widerrufen werden, wenn durch die Haustiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstücks zu befürchten ist. In dem formlosen Antrag ist der Hund/Katze konkret darzustellen nach Rasse, Größe, Farbe, Geschlecht, Gewicht, Alter, ggfs. Chip-Kenn-Nr. und Name.

Umbauarbeiten in der Wohnung (Bad, WC, Fußboden)

Bei geplanten Umbauarbeiten in Ihrer Wohnung, ist eine Genehmigung der STEWO notwendig. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an die STEWO genügt. Wir senden Ihnen die Auflagen bzw. Angebote für eine Bad-,WC- oder Fußbodenerneuerung gerne zu.

Versicherungen

Die STEWO hat für alle in ihrem Besitz befindlichen Objekte und Gebäude Versicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versichert ist aber immer nur der Baukörper und alle damit fest verbundenen Einbauten (Malerbestand, Tapeten, alle Installationen sowie geklebte Wand- und Bodenbeläge). Alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, die den Bewohnern gehören, fallen NICHT unter diesen Versicherungsschutz. Ihr örtlich zuständiger Kundenberater informiert Sie gern zu diesem Thema. 

Wasseranschlüsse

Bei der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler sollte die Wasserzufuhr unmittelbar nach jedem Gebrauch direkt beim Wasserauslass abgesperrt werden. Beim vermeintlichen Platzen des Anschlusswasserschlauches kommt es sonst zu großen Schäden, die auch Ihren Nachbarn treffen können. 

Wasserschaden

Keiner ist davor wirklich gefeit. Ein Wasserschaden ist immer eine besondere Herausforderung für Mieter und Vermieter. Wichtig: Ruhe bewahren. Drehen Sie den Hauptwasserhahn in Ihrer Wohnung ab (Schadensminimierung). Und nochmals: Bewahren Sie Ruhe und geraten Sie nicht in Panik. An Werktagen informieren Sie sofort Ihren zuständigen Kundenberater oder Hausmeister. An Wochenenden verständigen Sie umgehend die Notfallnummer Gas, Wasser, Sanitär. Melden Sie den Schaden am nächsten Werktag bei Ihrem persönlichen Kundenberater oder Hausmeister.

Weitergabe der Wohnung

Wenn der Hauptmieter die Wohnung verlässt, kann er sein Mietrecht an seine nahen Angehörigen abtreten, die mit ihm in den letzten zwei Jahren (Geschwister: fünf Jahre) im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Eine kürzere Zeit ist ausreichend, wenn die besagten Angehörigen mit ihm die Wohnung bezogen haben oder wenn Kinder bereits seit der Geburt dort gelebt haben. Es besteht kein Weitergaberecht zwischen Lebensgefährten. Im Scheidungsfall ist das Scheidungsurteil des Gerichtes für die Weitergabe der Wohnung maßgeblich.

Wohnungsverbesserungen(Heizung, Fenster, neues Bad)

Eine Genehmigung der STEWO ist notwendig. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an die STEWO bzw. ihren persönlichen Kundenberater sind ausreichend. Es besteht die Möglichkeit einer Finanzierung der Wohnungsverbesserung im Wege eines Mietenzuschlages.